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LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 3 U 147/07 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - L 3 U 147/07 (https://dejure.org/2010,121383)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 3 U 147/07
Welche Ursa-che wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesund-heitsschadens abgeleitet werden (vgl. u. a. BSG in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei Abwägung aller Umstände, die für den Zusammenhang sprechenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung des Ge-richts gegründet werden kann (vgl. BSG in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 m. w. N.).
- OLG Hamm, 09.11.2009 - 3 U 103/09
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die für Arzthaftungssachen zuständige Fachkammer, deren Entscheidung in jenem Verfahren der Senat durch Beschluss vom 31.03.2008 (3 U 147/07) unter Hinweis auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchgangsarzthaftung bestätigte, bei der gebotenen vollständigen Würdigung des Parteivortrages im vorliegenden Fall in Abweichung von ihrer bisherigen Rechtsprechung die Passivlegitimation der Beklagten - wie geschehen - verneint hätte .